Möchten Sie Ihre Wohnung in Spanien erneuern? Für die Renovierung Ihrer Wohnung gibt es mehrere Punkte zu beachten, eine davon ist die Baugenehmigung, auf Spanisch „Licencia de obras“. Wir klären hier, wann eine Genehmigung verpflichtend ist.
Gebäudeerweiterungen, Fassadenmodifikationen, Änderungen an Balken, Säulen oder Decken
Bei Reformen, bei denen die tragenden Elemente des Hauses verändert werden, Erweiterungen, Anbauten, bzw. Änderungen in der Fassade müssen Sie drei Dokumente beschaffen:
- Architekturprojekt: Um die Baugenehmigung beantragen zu können, wird das Projekt von einem Architekten erstellt und unterzeichnet. Der Architekt wird dafür etwa 8% der Baukosten berechnen
- Baugenehmigung (Licencia de obra mayor): Die Genehmigung ist von Ihnen bei der entsprechenden Behörde anzufordern. Normalerweise bei der Stadt, in der sich die Immobilie befindet. Die Kosten dieser Baugenehmigung liegen etwa 5% der Baukosten.
- Eigentümergemeinschaftsgenehmigung
Änderungen der Raumverteilung
Wenn Sie die Raumverteilung verändern möchten, benötigen Sie drei Dokumente:
- Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad). Ein spezialisierter Techniker muss bestätigen, dass Ihrer umgebaute Wohnung bewohnbar ist.
- „Kleiner“ Baugenehmigung (Licencia de obra menor), die Sie bei der entsprechenden Behörde anfordern müssen.
- Eigentümergemeinschaftsgenehmigung
Nachbesserungsarbeiten
Um die Bodenbeläge, die Wandfliesen zu erneuern oder Anstricharbeiten durchzuführen, benötigen Sie i.d.R. nur die Eigentümergemeinschaftsgenehmigung. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch vorher in der Stadt nachzufragen, um Missverständnisse zu vermeiden, denn die Vorschriften variieren je nach Land bzw. Bezirk.
Ich hoffe, dass Sie über die Regelung der Lizenzen in Spanien nach dem Lesen dieses Artikels besser informiert sind. Wir empfehlen jedoch, dass Sie sich von einem lokalen Experten beraten lassen, da die Unkenntnis des Gesetzes nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen befreit.