Eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte zum Erwerb von Immobilien in Spanien.

Wenn Sie ein Haus in Spanien erwerben möchten, müssen Sie mehrere Verfahren mit Hilfe eines lokalen Immobilienberaters durchführen. Wenn Sie die folgenden Schritte kennen, erhalten Sie eine voraussichtliche allgemeine Vorstellung. Nachdem Sie Ihre Immobilie gefunden haben, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen.

1. Nota Simple anfordern

Zuallererst sollen Sie ein Dokument namens „Nota Simple“ in der Grundbuchamt –Registro de la propiedad– anfordern. Sie benötigen die Adresse der Immobilie, die Identifikationsnummer des Eigentümers und die Bezahlung der Gebühren – ungefähr € 3 netto-. Das Dokument wird beweisen, ob das Objekt lastenfrei ist.

2. Wohnungsgesellschaft

Dann sollten Sie sich an den Vorstand der Wohnungsgesellschaft wenden, um zu erfahren, ob der Eigentümer mit der Zahlung auf dem Laufenden ist.

3. Anzahlungsvertrag

Zuerst wird ein Anzahlungsvertrag –contrato de arras– mit dem Eigentümer geschlossen. Sie müssen schon einen Geldbetrag zahlen, etwa 10 oder 15% des Preises der Immobilie. Falls Sie endlich die Immobilie nicht kaufen, verlieren Sie diese Kaution. Wenn der Verkäufer den Verkauf storniert, muss er Ihnen die doppelte Kaution zurückgeben.

Nach Unterzeichnung dieses Vertrages haben Sie 1 bis 2 Monate Zeit, um bei Bedarf eine Finanzierung zu beantragen. Wenn Sie keine Finanzierung benötigen, können Sie diesen Schritt überspringen.

4. Notarielle Verkaufsurkunde

Käufer und Verkäufer müssen die Kaufurkunde in einem Notariat herstellen.

Vermögenszuwachssteuer und Grunderwerbsteuer

Die Vermögenszuwachssteuer -impuesto de plusvalía-  wird in der Regel vom Verkäufer und die Grunderwerbsteuer –impuesto de transmisiones patrimoniales– vom Käufer bezahlt. Die Verteilung dieser Steuern sollte im ersten Vertrag festgelegt werden.

Der Notar wird Ihnen vorläufig eine Urkunde geben, und nach ein paar Tagen erhalten Sie die endgültige Urkunde.

5. Grunderwerbssteuer und Versorgung

Mit dieser provisorischen Urkunde müssen Sie die Grunderwerbssteuer innerhalb 30 Tagen im Finanzamt entrichten. Die Wasser- und Stromversorgung können auch mit dieser Urkunde beantragen werden.

6. Registrierung im Grundbuch

Sobald Sie die Steuer bezahlt haben, können Sie Ihre Immobilie im Grundbuch eintragen. Sie müssen die Urkunde einreichen und die Registrierungsgebühren bezahlen. In 15 Tagen wird Ihre Immobilie registriert und Sie können die Urkunde abholen. Ab diesen Moment werden Sie der Besitzer des Hauses sein.

Ich hoffe, dass dieser grobe Leitfaden nützlich war. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Rat für den Kauf Ihres Hauses in Spanien benötigen, kontaktieren Sie mich und ich werde Ihnen gerne weiter helfen.

Ein Kommentar zu „Schritte zum Immobilieneigentümer in Spanien

  1. Guten Tag,
    mich würde mal interessieren wie hoch die Bebauungsdichte in Spanien ist. Speziell in Andalusien bzw. Commune Valencia.
    Ist da etwas bekannt? Wo kann man diese Infos einsehen?
    Freundliche Grüße

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